Beratungshilfe
Für Mandanten, die über wenig Einkommen verfügen, kann auch eine Beratung über Beratungshilfe mit einer Eigenleistung in Höhe von 15,00 € oder eine gerichtliche Vertretung über Prozesskostenhilfe in Frage kommen. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in fast allen Rechtsgebieten gewährt. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes (Rechtsberatungsstelle). Die Tatsache, dass Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, müssen Sie dem Gericht nachweisen - z. B. durch Ihre Kontoauszüge, Einkommensbelege oder einen Bescheid des JobCenters oder des Grundsicherungsamtes.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenkostenhilfe
Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen sowie einer hinreichenden Erfolgsaussicht des Prozesses Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung (mit Ausnahme der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite) ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Formularservice
Die auszufüllenden Formulare und weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des Landes Berlin - Beratungshilfeformular und - Prozesskostenhilfeformular, Merkblatt zur Prozesskostenhilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses bei mir im Büro.