Manche Beziehungen halten ein Leben lang. Oft aber werden die Streitigkeiten für alle Beteiligten so schmerzhaft und unversöhnlich, dass es besser ist, sich zu trennen.
Bei Eheleuten oder Lebenspartnern in einer eingetragenen Partnerschaft sind bei der Trennung einige rechtliche Fragen zu klären. Es besteht Anwaltszwang, d.h. selbst bei einer einvernehmlichen Trennung muss eine der beiden Parteien anwaltlich vertreten sein.
Neben der Trennung sind auch die finanziellen Verhältnisse zu regeln, so z.B., ob einer der Partner Unterhalt zahlen muss. Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist es manchmal erforderlich, den Kindesunterhalt, das Umgangs- oder das Sorgerecht zu klären.
Für ein Scheidungs- bzw. Aufhebungsverfahren werden Anwalts- und Gerichtskosten fällig. Auch hier können Bedürftige die so genannte Verfahrenskostenhilfe beantragen, so dass die Kosten zunächst von der Staatskasse übernommen werden. Beachten Sie die Hinweise im Merkblatt.
Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen treten in Familienverfahren nicht ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
 

 

Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg

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Familienrecht