Seit Beginn meiner Tätigkeit als Anwältin habe ich mich vor allem mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere dem Sozialrecht beschäftigt. Der Mensch kann nicht in Würde leben, wenn seine Existenz nicht gesichert ist und er nicht respektiert wird. Dazu gehören zunächst alle Fragen, die mit dem Arbeitslosenrecht (SGB II und SGB III), der Grundsicherung, dem Recht der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung zu tun haben. Seit Einführung der so genannten Hartz-IV-Gesetze ist erkennbar, wie kompliziert diese Rechtsmaterie geworden ist. Viele Leistungsempfänger verstehen ihre Bescheide nicht mehr und entdecken daher mögliche Fehler nicht. Folge hiervon ist, dass sie ihre Rechte gegenüber dem Amt nicht durchsetzen und (manchmal sogar über Jahre hinweg) zu wenig Leistungen vom zuständigen Amt erhalten. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Menschen, die oft in sehr schwierigen Lebenssituationen leben müssen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Wenn Sie Ihre Bescheide nicht verstehen oder Ihnen etwas ”komisch”€ vorkommt, lassen Sie sich beraten! Achten Sie bitte auf die Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihren Bescheiden, Urteilen oder Beschlüssen, damit keine Fristen versäumt werden. Sollten Sie Fristen verpasst haben, lassen Sie sich beraten, denn manchmal ist noch nicht alles verloren! Interessierte finden unter den Links Verweise zu Gesetzestexten und Rechtsprechung. |
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Sozialgericht Berlin