Auch wenn man glaubt, dass ein „beanstandungsfreies“ Leben zu leben, ist es nicht ausgeschlossen, dass man plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Hauptzollamt konfrontiert wird. Ein Verkehrsunfall, angeblich zu viel bezogene Leistungen von einer Behörde oder ein Mitmensch, der einen nicht in Frieden leben lassen will kann nie im Leben ausgeschlossen werden.  
Schnell kann man in eine Situation geraten, bei der man eine Vorladung von der Polizei/Hauptzollamt oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung erhält, die Wohn- und/oder Geschäftsräumen durchsucht werden, Gegenstände sichergestellt/ beschlagnahmt werden, man vorläufig festgenommen wird, die Untersuchungshaft angeordnet wird oder man eine Anklage oder einen Strafbefehls zugestellt bekommt. 
Daher vertrete ich Sie auch in allen Stadien des Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.
Insbesondere habe ich mich auf Strafverfahren wegen angeblichen unberechtigten Bezugs von Sozialleistungen (Sozialleistungsbetrug) spezialisiert.


Sollten Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist es manchmal sinnvoll, schon im Ermittlungsverfahren eine Anwältin zu beauftragen.
Zunächst wird Ihnen vor der Ermittlungsbehörde (Polizei oder Amts- bzw. Staatsanwaltschaft) Gelegenheit gegeben, sich zur Beschuldigung zu äussern. Da Sie als Beschuldigter keine Akteneinsicht erhalten, ist zu raten, schon zu diesem Zeitpunkt eine Anwältin zu beauftragen, die für Sie Akteneinsicht nimmt und Ihnen aufgrund der in der Ermittlungsakte enthaltenen Ergebnisse rät, ob und ggf. wie Sie sich zu den Beschuldigungen einlassen sollen.
Sollten Sie einer schweren Straftat beschuldigt werden, kann Ihnen eine Pflichtverteidigerin beigeordnet werden, die ihre Vergütung zunächst aus der Staatskasse erhält.
Bei Vergehen müssen Sie in aller Regel die Kosten tragen.
Wenn Sie freigesprochen werden, trägt die Kosten des Verfahrens und der Verteidigerin die Staatskasse
 

JVATegel

Justizvollzugsanstalt Tegel

Strafrecht